Die Bekämpfung des Abmahnunwesens ist seit längerem ein Anliegen der Bayernpartei, wie diese zuletzt in der Presseerklärung vom 14. Mai 2007 klargestellt hat. Daß die bisherige Praxis nicht nur politisch inakzeptabel, sondern auch juristisch fragwürdig ist, soll dieser Beitrag zeigen.
Eine kurze Erläuterung zum Sprachgebrauch: Hier wird in der Regel nur pauschal von „Abmahnung“ die Rede sein. In Wirklichkeit geht es sowohl um die Abmahnung im engeren Sinne (also die Aufforderung, ein bestimmtes rechtswidriges Handeln in Zukunft zu unterlassen) als auch um die in der Regel parallel vorliegende Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
A. Hinführung
Die Tatsache, daß die Kosten außergerichtlicher Abmahnungen ersetzt werden müssen, ist nicht etwa einer übersehenen Gesetzeslücke geschuldet. Im Gegenteil, es gibt – von der eher selten einschlägigen Sondervorschrift des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, auf die aber genauso die Ausführungen über die Erforderlichkeit (unten Ziffer 4) zutreffen – keine Vorschrift, die etwas derartiges anordnet. Es handelt sich im wesentlichen um eine richterliche Rechtsfortbildung, die aus dem Rechtsinstitut der Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) entwickelt wurde.
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Diese Seite soll, wie bereits geschrieben, nicht der politischen Diskussion dienen. Mit aktuellen politischen Themen will ich mich daher eher zurückhalten, mir geht es mehr um den Blick hinter die Kulissen des Stadtrats und seine Arbeitsweise – die Metaebene, wie man das neuerdings nennt.
Nun hab ich aber von meiner alten Homepage (der Link ist eigentlich völlig sinnlos, da er nur eine Weiterleitung auf dieses Blog ist) noch ein paar Texte zu den Themenkomplexen Juristisches/Freiheit/Internet übernommen, die mit aus verschiedensten Gründen besonders wichtig sind und die irgendwo veröffentlicht bleiben sollten. Ich werde sie daher immer mal wieder hier einfließen lassen. Und wenn sie dazu führen, daß ein paar Besucher zufällig über Suchmaschinen herkommen, dann schadet es ja auch nicht.
Diejenigen, die sich für die Politik der Bayernpartei weniger interessieren oder unsere Ansichten nicht so recht teilen können, können alle Texte der Kategorie „Aus dem Archiv“ ruhigen Gewissens ignorieren. Wobei die Artikel sowieso nur meine persönliche Meinung darstellen und keinesfalls parteioffiziell sind.
Es ist gar nicht so einfach, festzustellen, wofür der Stadtrat nun zuständig ist. Darum stelle ich erstmal mehr oder weniger kommentarlos die Gesetzestexte hier rein.
Dazu muß aber beachten, daß München zum einen eine Gemeinde ist…
Art. 11 Abs. 2 Bayerische Verfassung
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Nun ist also bekannt, wo ich im Plenum sitzen werde: Letzte Reihe, zwischen den Vertretern von Freien Wählern und Ausländerstopp. Von da kann ich mich ja nur noch nach vorne arbeiten…
Der Platz hat eine gewisse Logik in sich, da die letzte Reihe dann nach dem Wahlergebnis sortiert ist. Außerdem bin ich in der Schule und in der Uni schon immer gern hinten gesessen, da hat man einen schöneren Überblick.
Die Büros werden übrigens ähnlich geordnet sein, aber dazu schreib ich nochmal extra etwas.
Daran, daß München politisch korrekt ist, kann es keinen Zweifel geben. Schließlich sind wir nicht nur rot-grün, sondern auch noch rot-grün-rosa. Wir verbieten Maibäume, haben dafür aber einen Antidiskriminierungszusatz unter städtischen Stellenausschreibungen, der fast schon nach Satire klingt. Aber alles hat seine Grenzen – dachte ich.
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