Ich werde Hausfrau!
Veröffentlicht am 6. Mai 2008 um 20:12 UhrAutor: Der Stadtrat
So, wie sich der Bundestag seine Diäten selbst genehmigt, ist auch der Münchner Stadtrat sein eigener Arbeitgeber. Über so manche finanzielle Wohltat hab ich ja schon berichtet, nun kommt noch das weite Feld der individuellen Aufwandsentschädigung dran.
An sich bin ich ja Selbständiger im Sinne des Gesetzes – ich hab mein Gewerbe angemeldet und zahle für die Erträge Einkommensteuer. Das ist aufgrund meiner politischen Karriere derzeit nicht übermäßig viel. Daneben hab ich noch Einnahmen aus nicht-selbständiger, nicht-gewerblicher Tätigkeit. An sich würde das also bedeuten, daß ich als Selbständiger eingestuft würde und damit eine Entschädigung von 32,10 Euro pro Sitzungsstunde bekomme.
Allerdings ist diese Summe dreifach gedeckelt: Ich bekomme maximal die Hälfte von dem, was ich mit meinem Gewerbe verdiene; ich bekomme maximal 60 Stunden im Monat ersetzt; ich bekomme gar nichts, solange meine Einnahmen unter 9000 Euro im Jahr liegen.
Zwar hat man bei der Einführungsveranstaltung schon anklingen lassen, daß man nicht mit finanzamtstypischer Schärfe alle meine Angaben kontrollieren wird. Nun kann ich aber nicht garantieren, daß ich überhaupt wesentlich über den 9000 Euro liegen werden. Außerdem hätte ich dann alle Einkünfte zumindest grob nachzuweisen. Und ich weiß nicht, wie meine nicht-selbständig-nicht-gewerblichen Einnahmen so gewertet werden – OK, das ließe sich rausfinden und müßte notfalls verhandelt werden.
Ich glaube aber, ich will das gar nicht partout durchstreiten. Schlagzeilen à la „Da wird einer mit 25 in den Stadtrat gewählt und kassiert erstmal groß ab“ muß ich ja nicht unbedingt provozieren. Schließlich gibt es ja auch noch den Hausfrauen-Tarif, in den z.B. auch Studenten und allgemein alle fallen, die weder Arbeitnehmer noch Selbständiger sind; dort kann ich mich ohne schlechtes Gewissen eingruppieren lassen. Und der dann gültige Stundensatz von 18,99 Euro ist nun wirklich kein Hungerlohn.
Allgemeines
Autor: Die Freundin am 7 Mai, 2008 | Antworten
Dann wird’s Zeit dass du lernst, wie man den Putzlappen und den Staubsauger richtig benutzt. Du sollst deinen Titel ja nicht nur zum Spaß tragen.
Autor: Brandau am 14 Mai, 2008 | Antworten
Wie heißt der Hausfrauentarif denn im amtsdeutsch? Bestimmt doch irgendwas polltisch korrektes wo man – evt. zum Leitwesen der Freundin – nicht putzen lernen muß
Autor: Der Stadtrat am 14 Mai, 2008 | Antworten
An sich haben die Tarife alle keine offiziellen Bezeichnungen; die Entschädigung richtet sich nach Art. 20a der Bayerischen Gemeindeordnung, der nur einen einheitlichen Entschädigungsanspruch für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten kennt, aber verschiedene Tatbestände für verschiedene Berufsgruppen normiert:
Bei Nummer 3 halte ich „Hausfrauentarif“ daher für durchaus passend.