Ich werde Hausfrau!

Veröffentlicht am 6. Mai 2008 um 20:12 Uhr  
Autor: Der Stadtrat
Kategorie: Allgemeines | Autor: Der Stadtrat

So, wie sich der Bundestag seine Diäten selbst genehmigt, ist auch der Münchner Stadtrat sein eigener Arbeitgeber. Über so manche finanzielle Wohltat hab ich ja schon berichtet, nun kommt noch das weite Feld der individuellen Aufwandsentschädigung dran.

An sich bin ich ja Selbständiger im Sinne des Gesetzes – ich hab mein Gewerbe angemeldet und zahle für die Erträge Einkommensteuer. Das ist aufgrund meiner politischen Karriere derzeit nicht übermäßig viel. Daneben hab ich noch Einnahmen aus nicht-selbständiger, nicht-gewerblicher Tätigkeit. An sich würde das also bedeuten, daß ich als Selbständiger eingestuft würde und damit eine Entschädigung von 32,10 Euro pro Sitzungsstunde bekomme.

Allerdings ist diese Summe dreifach gedeckelt: Ich bekomme maximal die Hälfte von dem, was ich mit meinem Gewerbe verdiene; ich bekomme maximal 60 Stunden im Monat ersetzt; ich bekomme gar nichts, solange meine Einnahmen unter 9000 Euro im Jahr liegen.

Zwar hat man bei der Einführungsveranstaltung schon anklingen lassen, daß man nicht mit finanzamtstypischer Schärfe alle meine Angaben kontrollieren wird. Nun kann ich aber nicht garantieren, daß ich überhaupt wesentlich über den 9000 Euro liegen werden. Außerdem hätte ich dann alle Einkünfte zumindest grob nachzuweisen. Und ich weiß nicht, wie meine nicht-selbständig-nicht-gewerblichen Einnahmen so gewertet werden – OK, das ließe sich rausfinden und müßte notfalls verhandelt werden.

Ich glaube aber, ich will das gar nicht partout durchstreiten. Schlagzeilen à la „Da wird einer mit 25 in den Stadtrat gewählt und kassiert erstmal groß ab“ muß ich ja nicht unbedingt provozieren. Schließlich gibt es ja auch noch den Hausfrauen-Tarif, in den z.B. auch Studenten und allgemein alle fallen, die weder Arbeitnehmer noch Selbständiger sind; dort kann ich mich ohne schlechtes Gewissen eingruppieren lassen. Und der dann gültige Stundensatz von 18,99 Euro ist nun wirklich kein Hungerlohn.

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Nicht von mir:


4 Antworten zu “Ich werde Hausfrau!”

  1. Autor: Die Freundin am 7 Mai, 2008 | Antworten

    Dann wird’s Zeit dass du lernst, wie man den Putzlappen und den Staubsauger richtig benutzt. Du sollst deinen Titel ja nicht nur zum Spaß tragen.

  2. Autor: Brandau am 14 Mai, 2008 | Antworten

    Wie heißt der Hausfrauentarif denn im amtsdeutsch? Bestimmt doch irgendwas polltisch korrektes wo man – evt. zum Leitwesen der Freundin – nicht putzen lernen muß ;-)

  3. Autor: Der Stadtrat am 14 Mai, 2008 | Antworten

    An sich haben die Tarife alle keine offiziellen Bezeichnungen; die Entschädigung richtet sich nach Art. 20a der Bayerischen Gemeindeordnung, der nur einen einheitlichen Entschädigungsanspruch für alle ehrenamtlichen Tätigkeiten kennt, aber verschiedene Tatbestände für verschiedene Berufsgruppen normiert:

    Art. 20a GO – Entschädigung

    (1) Ehrenamtlich tätige Gemeindebürger haben Anspruch auf angemessene Entschädigung. Das Nähere wird durch Satzung bestimmt. Auf die Entschädigung kann nicht verzichtet werden. Der Anspruch ist nicht übertragbar.

    (2) Ehrenamtlich tätige Gemeindebürger erhalten ferner für die nach Maßgabe näherer Bestimmung in der Satzung zur Wahrnehmung des Ehrenamts notwendige Teilnahme an Sitzungen, Besprechungen oder anderen Veranstaltungen folgende Ersatzleistungen:

    1. Angestellten und Arbeitern wird der ihnen entstandene nachgewiesene Verdienstausfall ersetzt.

    2. Selbständig Tätige können für die ihnen entstehende Zeitversäumnis eine Verdienstausfallentschädigung erhalten. Die Entschädigung wird auf der Grundlage eines satzungsmäßig festgelegten Pauschalsatzes gewährt. Wegezeiten können in angemessenem Umfang berücksichtigt werden.

    3. Personen, die keine Ersatzansprüche nach Nummern 1 und 2 haben, denen aber im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, können eine Entschädigung erhalten. Die Entschädigung wird auf der Grundlage eines satzungsmäßig festgelegten Pauschalsatzes gewährt. Der Pauschalsatz darf nicht höher sein als der Pauschalsatz nach Nummer 2. Wegezeiten können in angemessenem Umfang berücksichtigt werden.

    Bei Nummer 3 halte ich „Hausfrauentarif“ daher für durchaus passend. ;-)

  1. 1 Trackback(s)

  2. Mai 14, 2008: Im Stadtrat » Warum kostet eine Stunde Sitzung 2000 Euro?

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