Grundrechte
Veröffentlicht am 19. Mai 2008 um 21:17 UhrAutor: Der Stadtrat
Es gehört an sich nicht unbedingt zum Stadtratsblog, aber man merkt in der politischen Arbeit schnell, daß nichts so gründlich mißverstanden wird wie die Grundrechte. Das betrifft nicht nur „normale Wähler“, sondern seltsamerweise auch an sich erfahrene Politiker. Darum möchte ich hier einmal die häufigsten Irrtümer über unsere Grundrechte vorstellen. Ich beschränke mich hier einmal auf die Grundrechte des Grundgesetzes, diejenigen der Landesverfassungen habe sowieso kaum eine Funktion. Die Artikelangaben sind solche des Grundgesetzes; die Lektüre im Originalwortlaut ist durchaus empfehlenswert. Bei den mitlesenden Juristen entschuldigen ich mich aber bereits für die notwendigerweise etwas vereinfachte und verkürzte Darstellung.
Grundrechte hab ich gegenüber jedem.
Grundrechte hat man nur gegenüber dem Staat, nicht gegenüber anderen Menschen, Art. 1 Abs. 3. Hier gelten lediglich die einfachen Gesetze. Man darf mir nichts stehlen, weil das in § 1004 BGB und in § 242 StGB steht – nicht etwa, weil ich ein Grundrecht auf Eigentum hätte.
Jeder kann sich auf die Grundrechte berufen.
Einige Grundrechte stehen schon einmal nur Deutschen zu (z.B. Art. 8 Abs. 1, Art. 9 Abs. 1). Die meisten kann aber grundsätzlich jeder Bürger in Anspruch nehmen. Bei Firmen sieht es schon wieder anders aus, da müssen die Grundrechte dem Wesen der Firma nach überhaupt sinnvoll sein (Art. 19 Abs. 3) – da scheidet bspw. die Menschenwürde naheliegenderweise aus. Ob und wie Gemeinden Grundrechte geltend machen können, ist wieder äußerst strittig. Auf jeden Fall kann sich aber nur der auf ein Grundrecht berufen, der es wirklich selbst ausüben will und der in seinem Recht auch persönlich eingeschränkt wird (Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a).
Grundrechte dürfen nicht eingeschränkt werden.
Eine Vielzahl der Grundrechte sieht bereits in sich eine Einschränkung vor. Z.B. kann die Freizügigkeit reglementiert werden, wenn Naturkatastrophen das erfordern (Art. 11 Abs. 2). Aus der Privilegierung von Ehe und Familie (Art. 6 Abs. 1) folgt, daß der Grundsatz der Gleichbehandlung (Art. 3 Abs. 3) zurückstehen muß. Wieder andere Grundrechte können von jedem beliebigen Gesetz eingeschränkt werden (z.B. Art. 2 Abs. 2). Diejenigen Grundrechte, die auf den ersten Blick nicht einschränkbar sind, können aber auch nicht schrankenlos gewährt werden, da sie sonst die anderen verdrängen würden; darum können sie – vereinfacht gesagt – zum Wohle anderer Grundrechte eingeschränkt werden. Wichtig ist nur, daß die Einschränkung durch ein allgemeines, für jeden geltendes Gesetz beschlossen wird (Art. 19 Abs. 1 Satz 1); eine Verordnung der Bundesregierung, eine gemeindliche Satzung oder eine Schulordnung reichen also bspw. nicht. Auch darf das Gesetz nicht willkürlich sein und muß vor allem die Bedeutung des Grundrechtes berücksichtigen.
Der Staat muß mir dabei helfen, daß ich mein Grundrecht ausüben kann.
Grundrechte sind Abwehrrechte, ich kann mir also eine Einmischung des Staates in diese geschützten Bereiche verbitten; das bedeutet aber nicht, daß ich einen Anspruch darauf hätte, mein Grundrecht auch ausüben zu können. Religionsfreiheit (Art. 4 Abs. 2) bedeutet, daß mir der Staat nicht einfach das Beten verbieten darf; er muß mir aber auch keine Kirche bauen. Ich darf mir zwar meinen Beruf selbst aussuchen (Art. 12 Abs. 1), ich habe aber kein aus sozialistischen Staaten bekanntes Recht auf Arbeit. Und ein Recht auf Bildung bedeutet kein kostenloses Studium bis zum 28. Semester. Wem das ungerecht vorkommt, der soll sich einmal vor Augen führen, was ansonsten ein Recht auf kostenloses Eigentum (Art. 14) bedeuten würde.
Nicht von mir:
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Autor: Alex am 19 Mai, 2008 | Antworten
Das wird allerdings in der Öffentlichkeit immer anders kolportiert…
Autor: Daniel W. am 19 Mai, 2008 | Antworten
Findest Du es denn ok, dass man kein _Recht_ auf Arbeit hat? Dabei sollte es doch jedem Menschen möglich sein, sich und seine Familie zu ernähren.
Autor: Schlumpf am 19 Mai, 2008 | Antworten
Sehr schön dargestellt – dafür muss man sich nicht entschuldigen.
Autor: Der Stadtrat am 19 Mai, 2008 | Antworten
Darum wollte ich das mal etwas genauer darstellen. Viele berufen sich in den unpassendsten Situationen auf ihre Grundrechte und schauen gleichzeitig dabei zu, wie sie ihnen stillschweigend weggenommen werden.
Dann bräuchten wir aber nicht nur ein Recht auf Arbeit, sondern auch ein Recht auf ausreichend bezahlte Arbeit. Und da stellt sich dann die Frage, wo diese Arbeit herkommen und wie sie der Staat, der ja der Adressat eines solchen Rechtes wäre, schaffen soll. Das Einrichten vieler unproduktiver Arbeitsplätze halte ich jedenfalls nicht für sinnvoll, da die von denen, die wirklich arbeiten, finanziert werden müssen. Autobahnen werden heute halt nicht mehr mit Schaufel und Spitzhacke gebaut und Volkseigene Betriebe haben sich auch nicht so richtig bewährt.
Danke, danke, aber ich habe – wohl studienbedingt – gewisse Hemmungen davor, Sachverhalte, mit denen man ganze juristische Bibliotheken füllen kann, in drei Zeilen zu beschreiben. Ich hoffe einmal, daß das zumindest für den Laien einigermaßen brauchbar ist.
Autor: Wu-Lan-Tong am 20 Mai, 2008 | Antworten
Das ist nicht nur einigermaßen brauchbar
Und zum Thema Arbeit kann ich dir nur zustimmen Thomas. Ich habe genau zu dem Thema auch schon gebloggt.
Ich hatte die „geniale Idee“, Konfetti in Handarbeit herstellen zu lassen… schafft zig Arbeitsplätze, nur das Konfetti ist nicht mehr bezahlbar.
Autor: Daniel W. am 20 Mai, 2008 | Antworten
Richtig, es muss ausreichend ordentlich bezahlte Arbeit geben. Gibt es aber nicht, wie Du auch offensichtlich verstehst. Also ist es zwangsläufig in diesem Staat / System so, dass ein eine bestimmte Anzahl Menschen gibt, die nicht von ihrer täglichen Arbeit leben können, insofern sie eine haben. Alleine in Deutschland betrifft das zig Millionen Menschen. Läuft da nicht gewaltig was falsch? Soll das so bleiben?
Autor: Schlumpf am 20 Mai, 2008 | Antworten
Soll der Staat sich in die Wirtschaft bzw. die Unternehmen einmischen, um eine Vollbeschäftigung zu erreichen ? Es gibt da noch einen Artikel 14 GG – sollte man nicht vergessen.
Autor: Daniel W. am 20 Mai, 2008 | Antworten
Ja, der Artikel 14 ist ein schöner Artikel. Von Absatz 2 merke ich zwar gar nichts, aber Absatz 3 hat doch was für sich.
Und dann erst Artikel 15. Der ist so schön, den muss ich hier direkt mal zitieren:
„[Sozialisierung]
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Für die Entschädigung gilt Artikel 14 Absatz 3 Satz 3 und 4 entsprechend.“
Autor: Der Stadtrat am 21 Mai, 2008 | Antworten
Und das ist das Problem bei jeder Arbeitsbeschaffung: Irgendjemand muß es zahlen. Und in der Regel ist das der, der selber keinen von der Allgemeinheit subventionierten Arbeitsplatz besitzt.
Übrigens, der Link zum Konfetti-Herstellungsartikel: http://volldoll.de/2008/01/31/unternehmensplanung/
Autor: Der Stadtrat am 21 Mai, 2008 | Antworten
Ja, da wundert man sich eigentlich schon, daß so ein Artikel im Grundgesetz steht. Im Endeffekt hat er aber keine besondere Bedeutung, da ein allgemeines Gesetz ja keine einzelne Firma sozialisieren kann, sondern nur einen abstrakt definierten Wirtschaftszweig. Damit wird das ganze ziemlich teuer und wohl nur im äußersten Notfall eingesetzt – mir ist jedenfalls bisher keine Anwendung von Art. 15 bekannt. Das würde sich meinesachtens auch nur ganz schwer rechtfertigen lassen.
Autor: Daniel W. am 21 Mai, 2008 | Antworten
Wenn der Artikel keine besondere Bedeutung hat, gilt das dann auch für die anderen Artikel des Grundgesetzes?
Autor: Der Stadtrat am 21 Mai, 2008 | Antworten
Für diejenigen, die eine Kostenfolge auslösen, die den Bundeshaushalt enorm belasten bzw. – je nach betroffener Branche – um ein Vielfaches übersteigen würde, schon. Art. 15 ist ja auch kein Grundrecht, sondern eine Eingriffsbefugnis in ein Grundrecht (Art. 14). Insofern sind auch Art. 5 Abs. 3 Satz 2, Art. 11 Abs. 2, Art. 17a Abs. 2 oder Art. 18 nicht von allergrößter Relevanz.
Autor: Daniel W. am 22 Mai, 2008 | Antworten
Also wird das Grundgesetz nach den Kosten betrachtet? Schöne Verfassung…
Aber falls es irgendwann mal zu einer Situation kommt, wo das Volk der Mehrheit einer Enteignung von Großkapitalisten zustimmt, werden die Kosten sicher keine Rolle mehr spielen.
Autor: Der Stadtrat am 22 Mai, 2008 | Antworten
Ja, natürlich. Wenn das Grundgesetz dem Staat eine Handlungsmöglichkeit gibt, die naturgemäß große Kosten nach sich zieht, dann muß man das freilich bedenken; zumal eine Überführung ganzer Wirtschaftszweige in Staatsbesitz ohnehin nur sehr selten wirklich sinnvoll sein dürfte.
Und dann brauchen wir Menschen wie dich, die darauf drängen, dem Art. 15 eine besondere Bedeutung beizumessen…
Autor: Alex am 22 Mai, 2008 | Antworten
Zumal es für die Bundesrepublik dann kein Land mehr gäbe, mit dem sie sich vereinigen könnte, um den folgenden Staatsbankrott auf Kosten anderer zu sanieren. Außerdem hätten wir eine deutlich längere Grenzlinie, die wir gegen Republikflüchtlinge sichern müssten.
Autor: Daniel W. am 25 Mai, 2008 | Antworten
Tja, wenn es nichts mehr zumvereinigen gibt (Mancher giert ja noch immer auf ehemalige Ostgebiete), dann muss eben wieder Krieg geführt werden um globale Interessen zu wahren. Wie hieß esm doch? „Die Sicherheit Deutschlands muss am Hindukush verteidigt werden.“ Aber das wäre dann doch schon wieder ein anderes Thema als Grundrechte, die man zwar für alle Deutschen einfordert, aber vielen nicht zugesteht.