Meine erste Anfrage
Veröffentlicht am 28. Mai 2008 um 21:44 UhrAutor: Der Stadtrat
Kategorie: Allgemeines |
Autor: Der Stadtrat
Erstmal quasi zur Übung… mal schauen, wie das dann so behandelt wird und ob ich eine ernstzunehmende Antwort bekomme: http://muenchen.bayernpartei.de/?p=235
Allgemeines
Autor: Schlumpf am 28 Mai, 2008 | Antworten
Vielleicht ist es einfach schon zu spät, dass ich es verstehe, aber :
Warum ist die Versammlung „unerlaubt“ ?
Autor: Der Stadtrat am 29 Mai, 2008 | Antworten
Weil sie gemäß § 14 I VersG angemeldet werden müßte und die Zuwiderhandlung für den Leiter nach § 26 strafbar und für den Teilnehmer nach § 29 (genaue Ziffer hängt von den Umständen ab) ordnungswidrig ist. „Unerlaubt“ sollte jedenfalls nicht heißen, daß hier eine Erlaubnis im Sinne eines Verwaltungsakts vorliegen muß.
Autor: Schlumpf am 30 Mai, 2008 | Antworten
Okay. Dann hat man in Bayern von § 14 I VersG eine andere Auffassung als in NRW, mal abgesehen davon, dass ich bei zwei Personen schon keine Versammlung sehe.