Meine erste KVR-Sitzung
Veröffentlicht am 10. Juni 2008 um 21:17 UhrAutor: Der Stadtrat
Heute war die erste Sitzung des Kreisverwaltungsausschusses und damit hab ich jeden meiner Posten nun mindestens einmal wahrgenommen. Die meisten haben aber deutlich kürzer gedauert, heute war ich schonmal drei Stunden in der Sitzung, anschließend noch so ca. zwei Stunden in der Kantine. Ich fürchte aber, daß ich für letzteres kein Stundengeld kassieren kann.
Es begann mit der Vorstellung des Kreisverwaltungsreferats und seiner Mannschaft – passenderweise fand die Sitzung auch in den Räumen des KVR in der Poccistraße statt. Dieses Referat ist für alles zuständig, was sonst in der Bereich der Landkreise fällt, und so werden dort beispielsweise 50.000 Führerscheine pro Jahr ausgestellt und es gibt 270.000 Zulassungsvorgänge. Ich nehme mal an, daß damit An-, Um- und Abmeldungen von Autos gemeint sind, ansonsten wäre München dramatisch übermotorisiert.
Außerdem werden die Aufgaben des Standesamts übernommen und darum muß man sich um Beispiel um Optionskinder kümmern – spielen wir mal „Genial daneben“: Was sind Optionskinder?
Eines hat mir aber dann doch Angst gemacht: Die Terror-Bekämpfung ist im KVR ein „Massengeschäft“. Passend dazu stellte anschließend Wolfgang Schäuble die Berufsfeuerwehr München vor. Mit dem Namen hat man’s zur Zeit bestimmt nicht einfach…
Anschließend stellte der Personalratsvorsitzende dessen Tätigkeit vor. Diese besteht im wesentlichen aus dem KVR-eigenen Fitneßraum, dem Gesundheitstag „Happy Feet“ und der After-Work-Party. Irgendwie hat der die Akzente etwas unglücklich gesetzt.
Dann ging auch gleich die Diskussion los und wir stiegen direkt in die Versammlungsrechts-Thematik ein. Wieder einmal bewahrheitete es sich, daß wir am engagiertesten darüber diskutieren, wofür wir nicht zuständig sind. Aber dazu später.
Den Anfang machte eine sehr wohltuende Einführung von Herrn Blume-Beyerle, deren wesentliche Punkte ich einfach mal aufschreibe:
- ohne unbestimmte Rechtsbegriffe geht’s nicht, darum findet man die auch in jedem Gesetz
- alles, was der Polizei erlaubt ist, steht unter dem ungeschriebenen Gebot der Verhältnismäßigkeit
- man sollte nicht grundsätzlich allen staatlichen Institutionen mißtrauen und ihnen nur das Schlimmste unterstellen
- wir haben immer noch eine Justiz, die man zur Not anrufen kann und die die Unzulänglichkeiten der Gesetze auslegt
Von soviel Grundsätzlichem und Abwägendem waren die Roten und Grünen (aus deren Lager der Referent eigentlich stammt) sichtlich genervt. Ein Grüner flüchtete sich darum in Details seiner Demonstrationserfahrung und meinte sinngemäß: „Die Daten der Ordner kann ich nicht alle vorher angeben, das läuft ja so ab, daß die irgendeiner mitbringt und ich die vorher gar nicht kenne.“ Ob das jetzt unbedingt der Sinn des ganzen ist, lasse ich mal dahingestellt. Noch skurriler war dann eine Demo-Anekdote über Teilnehmer, deren Personalausweise gescannt wurden (was freilich nicht zulässig ist); die waren außerdem „ganz friedlich, die haben einfach nur im Gras geschlafen“. Anschließend wurde noch ein bißchen die Ehrenrettung des Schwarzen Blocks betrieben.
Nicht so ganz nachvollziehen kann ich die Einstellung, das Versammlungsgesetz sei ein Schutz für die Teilnehmer. Der Eingriffscharakter überwiegt dem Schutzcharakter doch ganz deutlich, nach allen Entwürfen. Als nichtversammelter Mensch ist man in der Öffentlichkeit zwar nicht gegen Störer geschützt wie in einer Versammlung, aber dafür viel weniger Einschränkungen ausgesetzt. Die anderen Parteien sahen das allerdings anders und so waren nur die Linke (!) und ich der Meinung, man sollte Zwei-Personen-Treffen ganz aus dem Versammlungsbegriff herausnehmen.
Zum Schluß haben wir dann noch den Fuchsbandwurm bekämpft. Da war dann die Stadt München ausnahmsweise mal wirklich zuständig, darum war das Interesse gleich deutlich geringer.
Allgemeines
Autor: Alex am 10 Jun, 2008 | Antworten
Ich liebe deine Art zu schreiben.
Optionskinder = Kinder, die man auf Abruf bereit hält, falls man sie mal braucht…?
Autor: Die Freundin am 12 Jun, 2008 | Antworten
Optionskinder sind Adoptivkinder. Da hat man ja die Option, welches man haben will. Liege ich da richtig, Herr Balder?
Autor: Frank am 14 Jun, 2008 | Antworten
Vielleicht die Kinder, bei denen man sich aussuchen kann, ob man das Kindergeld oder lieber den Freibetrag will?