Autor: Der Stadtrat | Kategorie Allgemeines | Kommentar schreiben
Manchmal ist es richtig schade, daß man nicht schreiben kann, was man gerne schreiben würde. Aber es gibt halt aus gutem Grund auch nichtöffentliche Teile der Stadtratsarbeit. Die Gemeindeordnung gibt dazu allerdings nicht viel her: „Die Sitzungen sind öffentlich, soweit nicht Rücksichten auf das Wohl der Allgemeinheit oder auf berechtigte Ansprüche einzelner entgegenstehen.“ (Art. 52 Abs. 2)