Enthaltung
Veröffentlicht am 18. Februar 2009 um 19:19 UhrAutor: Der Stadtrat
Ein Klassiker im öffentlich-rechtlichen Teil des Jurastudiums in Bayern ist die Frage, was passiert, wenn sich ein Gemeinderatsmitglied der Stimme enthält. Die Musterlösung dafür lautet ungefähr:
1. Das ist unzulässig, § 48 Abs. 1 Satz 2 der bayerischen Gemeindeordnung.
2. Deswegen darf aber nicht die ganze Abstimmung ungültig sein, sonst könnte ja jedes Mitglied jede Entscheidung torpedieren.
3. Wer sich enthält, kann nicht einfach zu den Ja- oder Nein-Stimmen gerechnet werden, da er ganz explizit weder ja noch nein gesagt hat.
4. Also wird seine Stimme einfach ignoriert – er hat mit der Enthaltung also genau das erreicht, was er wollte.
Bekanntlich kann man in der Juristerei mit einer triftigen Begründung fast alles vertreten. Hier ist nur das Problem, daß es im Endeffekt kaum durchgreifende Argumente gegen diese Lösung gibt. Aber da man doch einiges dazu diskutieren kann, ist die Konstellation der Enthaltung im Gemeinderat nach wie vor ein recht beliebter Prüfungsstoff.
Allerdings muß man als Praktiker dazu sagen: Das kommt in der Realität gar nicht vor. Es wird nicht nach Ja- und Nein-Stimmen gefragt. Der Vorsitzende fragt, wenn ein Antrag höchstwahrscheinlich die Mehrheit finden wird, nur nach den Gegenstimmen; im anderen Fall fragt er nur nach der Zustimmung. Wer sich da nicht meldet, wird automatisch zur anderen Möglichkeit dazugerechnet, auch, wenn er sich in Wirklichkeit enthalten wollte.
Manchmal würde ich es mir aber durchaus wünschen, ich könnte mich enthalten. Dafür gibt es im wesentlichen zwei Anlässe:
Teilweise hat man als durchschnittlicher Stadtrat einfach keine Ahnung. Bei vielen Themen weiß ich nicht, wie ich mich nun entscheiden soll. Das geht mit Sicherheit den anderen auch oft so, aber die haben dann eben ihre Experten in der Fraktion. In einer Einführungsveranstaltung für neue Stadträte wurde uns gesagt, wenn man nicht wisse, ob man einen Beschluß mittragen könne, sollte man im Zweifel mit nein stimmen. Ich sehe es eher andersrum: Wir bekommen ja einen Entscheidungsvorschlag von der Verwaltung vorgelegt über den dann abgestimmt wird. Und im Zweifel sind die Ansichten der Verwaltung gar nicht so blöd und man kann guten Gewissens zustimmen – was freilich nicht bedeutet, daß man alles abnicken muß, wenn man begründete Einwände hat.
Die andere Möglichkeit, die eigentlich nach einer Enthaltung ruft, kommt auch nicht so selten vor: Mir ist das Thema einfach völlig wurscht. Ich erinnere an eine einige Wochen zurückliegende Sitzung, da wurde darüber entschieden, ob ein neuer Antidiskriminierungszusatz bei Stellenausschreibungen der Stadt hinzugefügt werden soll. Die verschiedenen Vorschläge standen natürlich in den Unterlagen und darum hab ich mich mal drangemacht, die zu vergleichen. Aber das ging nicht wirklich, denn irgendwie ist das alles vor meinem geistigen Auge verschwommen. Ursache war (hoffe ich) kein neurologischer Defekt, sondern schlichtes Desinteresse. Ob man dasselbe nun mit den einen oder mit den anderen Worten sagt, ist mir egal. Mit den Untertönen, Konnotationen und Befindlichkeiten, über die sich die anderen Stadträte ausgetauscht haben, kann ich einfach nichts anfangen.
In dem Fall hat man dann halt noch die Möglichkeit, statt einer Enthaltung einfach schulterzuckend mit „Ja“ zu stimmen.
Allgemeines
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