Beschlußvollzugskontrolle

Veröffentlicht am 15. März 2009 um 12:43 Uhr  
Autor: Der Stadtrat
Kategorie: Allgemeines | Autor: Der Stadtrat

Wer sich mal einen Münchner Stadtratsbeschluß angeschaut hat, der liest desöfteren als letzten Satz „Dieser Beschluß unterliegt nicht der Beschlußvollzugskontrolle“. Daraus kann man schließen, daß der Beschluß, wenn nichts dasteht, schon der Vollzugskontrolle unterliegt.

Was das nun genau ist, kann man vom Wortlaut her einigermaßen erraten: Beschlüsse des Stadtrats müssen von der Verwaltung (oder, wie Art. 36 der Gemeindeordnung sagt, vom ersten Bürgermeister) vollzogen werden. Mit der BVK überwacht der Stadtrat dann, daß dieser Vollzug auch ordnungsgemäß erfolgt.

Und so wird halbjährlich (oder jährlich?) ein Bericht erstellt, in dem alle Beschlüsse, die der betreffende Ausschuß seit dem letzten Bericht gefaßt hat, wiederum getrennt nach öffentlich und nichtöffentlich, mit dem Stand der Erledigung aufgelistet werden. Da steht dann entweder „erledigt“, „im Zeitplan“ oder auch mal „nicht im Zeitplan“, wenn es unvorhergesehene Probleme gegeben hat. Die nichterledigten tauchen dann wohl solange in den Beschlußvollzugskontrollberichten auf, bis sie erledigt wurden.

Prinzipiell halte ich das für nicht falsch, denn schließlich sollen wir ja keine Schaufensterbeschlüsse ohne faktische Wirkung fällen (das tun wir freilich trotzdem noch viel zu oft), sondern tatsächlich die Dinge regeln; und da ist es dann auch relevant, inwiefern eine gut gemeinte Entscheidung dann auch Wirklichkeit geworden ist.

Wann aber der Beschluß, wie eingangs erwähnt, ausdrücklich nicht der BVK unterliegt, konnte ich bisher noch nicht so ganz eruieren. Vielleicht gerade dann, wenn wir mal wieder Schaufensterbeschlüsse ohne faktische Wirkung fällen…?

Allerdings, und das hat mich dann doch etwas stutzig gemacht, ist München wohl die einzige Gemeinde, die das Instrument der Beschlußvollzugskontrolle kennt. In Google findet man jedenfalls keine Nichtmünchner Treffer – und das liegt nichtmal an meiner altmodischen Rechtschreibung.

Möglicherweise heißt aber das gleiche in anderen Kommunen nur anders. Über Hinweise dazu würde ich mich freuen.

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