Die entscheidende Stimme
Veröffentlicht am 17. März 2009 um 18:16 UhrAutor: Der Stadtrat
Endlich! Heute ist es endlich mal passiert! Auf meine Stimme kam es an! Nur auf meine! (Gut, rechnerisch auch noch auf die der anderen sieben „Ja-Sager“, aber darum geht’s nicht…) Nur auf meine!
Das wird in meiner Stadtratskarriere nicht mehr allzuoft vorkommen. Es kann sowieso bloß vorkommen, wenn sich Rot und Grün mal nicht einig sind. Das waren sie sich in dem Fall mal nicht und so kam es zu einer 8:7-Entscheidung. Und darum sind nun „Lampen, die sich ihrer Gestaltung nach in die Örtlichkeit (einer Freischankfläche) einfügen“, erlaubt.
Wie man an dem – sagen wir mal – recht speziellen Problem erkennen kann, ging es im Grunde nicht gerade um weltbewegendes. Der Kreisverwaltungsausschuß hat über eine Überarbeitung der Sondernutzungsrichtlinien in München entschieden. Für die Betroffenen (es ging hauptsächlich um die Sondernutzung durch Wirtschaften und Handel) sind diese Vorschriften freilich trotzdem wichtig, in manchen Fällen können neue Verbote gar existenzbedrohend sein. Bei den Lampen ist das vielleicht keine so große Gefahr.
Eine Sondernutzung liegt dann vor, wenn man den öffentlichen Raum für seine privaten Zwecke nutzen will. Denn das Bayerische Straßen- und Wegegesetz geht davon aus, daß Straßen und Wege in erster Linie Straßen und Wege sind und für den Verkehr im weiteren Sinne genutzt werden sollen. Wer darüberhinaus Pläne hat, braucht dafür eine (in aller Regel kostenpflichtige) Sondernutzungserlaubnis.
Sondernutzungen gibt es in verschiedensten Arten: Infostände, Plakatwerbung, die erwähnten Freischankflächen, Straßenfeste, Veranstaltungen, etc. Auch Zeitungsständer oder die Warenkörbe vor Geschäften gehören dazu.
An sich liegt es im pflichtgemäßen Ermessen der Gemeindebehörde, darüber zu entscheiden, ob sie eine beantragte Sondernutzung genehmigt. Sie kann also nicht grundsätzlich alles verbieten, sondern muß jedesmal die verschiedenen Interessen abwägen. Und diese Interessen sind zahlreich: das Stadtbild, die Nachtruhe, Störung der Anwohner, Umweltaspekte, etc.
Damit nun nicht jeder Beamte jedesmal von neuem eine eigene Entscheidung treffen muß, gibt es Richtlinien dafür. Das sind keine Gesetze in dem Sinne, daß sie erlauben und verbieten können, sondern de jure nur Verwaltungsinterna, die für eine einheitliche Rechtsanwendung sorgen sollen.
Das Problem dabei ist, daß man sehr schwer sagen kann, was nun richtig und was falsch ist. Soll man Musik nun nur bis 22 Uhr erlauben, wo Veranstaltungen doch bis 23 Uhr erlaubt sind? Wie definiert man die in der letzten Stunde dann nur noch erlaubte „leise Musik“? Sind Kundenstopper nun wirklich ein Problem? Oder gilt das nur für die enge Sendlinger Straße?
Von den zu den zahlreichen Einzelnormen vorgebrachten Argumenten konnte man im Prinzip keines von der Hand weisen. Insofern war die große Diskussion, die sich ausbreitete, leider notwendig – man hätte sie vielleicht trotzdem etwas kürzer halten können. Ich hab jedenfalls davon Abstand genommen, mich auch noch argumentativ einzumischen. Im Zweifel habe ich halt immer für die liberalere bzw. pragmatischere Möglichkeit gestimmt – die mal von den einen und mal von den anderen Parteien vertreten wurde. Die Äquidistanz wurde also wieder mal gewahrt…
Nicht so ganz verstehen konnte ich den Vorwurf, der teilweise im Bezug auf die erwähnte liberalere Seite geäußert wurde, man würde öffentlichen Raum „verramschen“. Ich finde es sehr positiv, wenn der öffentliche Raum dazu beitragen kann, daß Menschen ihren Lebensunterhalt verdienen. Natürlich soll nicht jeder Quadratmeter kommerzialisiert werden – aber davon sind wir in München weit entfernt. Man kann gerade in der Innenstadt völlig ungestört spazierengehen, ohne gleich von einer Sondernutzung in die nächste zu laufen. Das öffentliche Element der Verkehrsflächen trägt ja gerade in sich, daß man sie auch mal für sich nutzen kann – nicht permanent, aber wenigstens ab und zu. Das wertet den öffentlichen Raum aus meiner Sicht auch auf. Jedenfalls mehr als ein oftmaliges Brachliegen im Namen des Gemeingebrauchs.
Morgen ist übrigens Vollversammlung. Sollte ich da auch irgendwo die entscheidende Stimme abgeben, lade ich sämtliche Leser meines Blogs in den Ratskeller ein.
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