Floor crossing
Veröffentlicht am 18. Mai 2009 um 22:28 UhrAutor: Der Stadtrat
Hätte ich als Überschrift „Parteiübertritt“ geschrieben, hätte vielleicht der eine oder andere Mitleser einen Schock bekommen. Darum hab ich den Terminus technicus verwendet, der z. B. in Südafrika, wo man Parteiwechsel sehr diffizil ausgestaltet und mittlerweile verboten hat, üblich ist. Ich selber will natürlich, um das gleich klarzustellen, keinesfalls irgendeinen Floor crossen.
Aber nach den ganzen Wechselspielchen von Berliner Abgeordneten hab ich mir doch so meine Gedanken dazu gemacht, inwiefern es legitim ist, als Amtsträger einer anderen Partei beizutreten und das Mandat mitzunehmen.
Zunächst stellt sich natürlich die Frage, wem das jeweilige Mandat zu verdanken ist. Wenn ich mir mein Stadtratsmandat so anschaue, dann hat die BP ca. 5.500 Listenstimmen bekommen, aus denen unmittelbar 16.500 Stimmen für mich wurden. Nun hab ich aber um die 25.000 Stimmen insgesamt bekommen, also mindestens 8.500 persönliche zusätzliche Stimmen von 3.000 Wählern. Folglich bin ich um ca. 50 % beliebter als die BP!
Das sind nette Rechenspielchen, in die man sich ganz gern vertieft, die aber mit der Realität nicht viel zu tun haben. Es gibt sehr viele Wähler, die aus mir unerfindlichen Gründen jedem Listenersten persönliche Stimmen geben. Vielleicht nehmen sie an, daß der Erste sowieso reinkommt und sie sich dann rühmen können, sie selbst hätten die ganzen Stadträte gewählt. Vielleicht verstehen diese Wähler auch das Wahlsystem nicht und haben dabei irgendeine ganz andere Absicht. Wie auch immer, bei fast jeder Liste hatte der Kandidat auf Platz 1 einen weiten, weiten Vorsprung vor Platz 2.
Einige Kandidaten haben auch einen beliebten Beruf und bekommen darum einige persönliche Stimmen. Bei Kreistagswahlen begünstigt man möglicherweise Kandidaten aus dem eigenen Ort. Nur eines ist wirklich ganz selten: Daß die real dahinterstehende, bekannte Person gewählt wird. Einige unserer Gemeinde- und Kreisräte haben ihr Mandat tatsächlich ihrer eigenen Bekanntheit zu verdanken. Das dürfte unter anderem in Marktoberdorf, Landsberg und Traunstein so sein, neuerdings auch in Garmisch-Partenkirchen – aber in München ganz bestimmt nicht.
Und recht viel anders ist das bei anderen Parteien – wiederum von einigen „Stars“ abgesehen – auch nicht. Bei der Landtagswahl haben die Direktkandidaten der CSU fast ausnahmslos in der gleichen Größenordnung verloren wie ihre Partei. Das wird nun mit einiger Sicherheit nicht daran gelegen haben, daß sie alle sich persönlich unbeliebt gemacht haben. Aber sie wurden eben durch die gegen die CSU gerichtete Stimmung enorm nach unten gezogen – genauso, wie sie bei der letzten Wahl fast alle entsprechend profitiert haben. Denn die übergroße Mehrheit der Amtsträger hat ihr Mandat einfach dem Wahlvorschlag zu verdanken, auf dem sie angetreten sind. Das merken sie besonders dann, wenn sie einmal versuchen, auf einem anderen oder unabhängigen „Ticket“ anzutreten.
Wenn sie aber unter einer anderen Parteibezeichnung mit einiger Sicherheit nicht gewählt würden, kann es dann legitim sein, die „Umleitung“ der Stimmen via Parteiwechsel nach der Wahl rein faktisch durchzusetzen?
Andererseits kann man in aller Regel davon ausgehen, daß die Wähler, gegen deren ursprünglich geäußerten Wahlwillen der „Überläufer“ ja handelt, sich seit der Wahl zu einem bestimmten Teil umorientiert haben. Und deren Repräsentation wird durch den Wechsel dann auch tatsächlich umgesetzt. Aber kann dieser hypothetische Wählerwille tatsächlich realistisch abgebildet werden? Er ist ja im Grunde nicht nur hypothetisch, sondern auch hochgradig spekulativ. Die Zufälligkeiten, die dann zum Wechsel des Amtsträgers führen (oft genug die Verärgerung darüber, nicht mehr für die nächste Wahlperiode nominiert zu werden) haben keine Entsprechung im Wahlvolk. Auch die persönliche Entfremdung von der Partei oder ihrer Programmatik, die möglicherweise ein besseres weil politischeres Motiv darstellt, wird nicht unbedingt in einer Weise geteilt, die zu einer besseren Repräsentation führt. Im Endeffekt ist es dann doch die eigene Entscheidung des Abgeordneten und nicht eine Kanalisierung von gewandelten Bürgervorstellungen – wäre das anders, dann könnten wir auch das Allensbach-Institut anhand der jeweiligen Sonntagsfrage die Parlamente wöchentlich neu besetzen lassen.
Gleichzeitig kann man aber niemanden dazu zwingen, gegen sein Gewissen die Meinung einer bestimmten Partei zu vertreten. Lustigerweise verbietet auch das neue Bundes- und Europawahlgesetz die Kandidatur von Mitgliedern anderer Parteien auf Listen. Wir hätten gerne Funktionäre anderer Regionalparteien, von denen uns programmatisch meist nicht viel trennt, bei uns kandidieren lassen – es geht aber nicht mehr. Das Verbot wurde übrigens damit begründet, eine Partei stehe für ein bestimmtes Programm und der Wähler müsse damit rechnen können, daß alle Kandidaten auch genau dieses Programm vertreten. Warum es dann gleichzeitig zu den Grundprinzipien einer demokratischen Aufstellungsversammlung gehört, daß jeder Kandidat sein (!) Programm vorstellen darf, leuchtet dann aber nicht mehr ein. Im Umkehrschluß müßte dann aber auch jeder Abgeordnete sein Mandat verlieren, wenn er die Partei wechselt – das ist aber explizit nicht der Fall. Da hat man sich dann wieder zugusten des Gewissens entschieden. Ein Ersatzkandidat, der noch nicht nachgerückt ist, fällt dagegen sehr wohl aus der Warteliste heraus – also insgesamt eine völlig wirre Konstruktion.
Und diese sich widersprechenden Vorschriften zeigen auch ein bißchen das Dilemma der Situation hierzulande: Man will die Freiheit des Abgeordneten nicht einschränken, aber trotzdem dem an Parteien gebundenen Wählerwillen zur Durchsetzung verhindern. (Wenn wir mal spaßeshalber annehmen, daß es bei erwähnter Änderung der Wahlgesetze doch nicht darum gegangen ist, kleine Parteien zu benachteiligen…)
So ergibt sich meinesachtens auch die einzige legitime Situation, in der man einen Parteiwechsel tatsächlich in Erwägung ziehen kann: Wenn man aus guten Gründen davon überzeugt sein kann, daß sich die eigene Partei vom Willen ihrer Wähler maßgeblich entfernt hat; dann ist es geradezu die Pflicht eines Mandatsträgers, diese Aberration wieder geradezurichten. Daß das Abweichen dafür ganz erheblich sein muß, ergibt sich von selbst. Nicht jedes Wahlversprechen kann man, sei es aufgrund der Mehrheitsverhältnisse oder aufgrund gewandelter Rahmenbedingungen, durchsetzen. Aber an den Grundfesten der Partei und an den Positionen, die sie auszeichnen oder von anderen abheben (zugegeben, nicht jede Partei hat sowas überhaupt), sollte man nie rütteln lassen.
Sollte sich die Bayernpartei also eines Tages für die Vereinigung Deutschlands (und Bayerns) mit Österreich, Syrien und dem Hindukusch aussprechen, dann bin ich weg. Aber recht viel vorher bestimmt nicht.
Allgemeines
Nicht von mir:
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