Bundesversammlung
Veröffentlicht am 23. Mai 2009 um 01:48 UhrAutor: Der Stadtrat
Ein ganz interessanter Aspekt der morgen (bzw. eigentlich schon heute) stattfindenden Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung.
Die Problematik war mir bisher nicht bekannt und spielt an sich auch keine große Rolle – es sei denn, es kommt zu Ausfällen und entsprechenden Nachrückern. Ich verstehe nicht ganz, warum die Parteien nicht einfach getrennte Listen aufstellen und dann, wie eigentlich vorgesehen, wählen lassen. Die angesprochenen Abweichler dürfte es in der Praxis eigentlich kaum geben. Eine solche Bloßstellung der eigenen Partei wird sich kaum ein Abgeordneter erlauben; zumal ja auch nicht für die Bundespräsidentschafts-Kandidaten, für die es möglicherweise persönliche Zustimmung oder Ablehnung gibt, abgestimmt wird, sondern nur über Delegierte zur Bundesversammlung.
Gewollt ist dagegen die sehr unglückliche Regelung, daß ausschließlich Vertreter der Legislative einen Amtsträger der Exekutive (hierzu wird der Bundespräsident gemeinhin gezählt, wenngleich ich ihn als reines Staatsoberhaupt eher einer vierten Gewalt – „Kaputative“ o. ä. – zurechnen würde*) wählen. Aber vielleicht wäre die immer mal wieder diskutierte Volkswahl des Präsidenten auch keine so gut Idee, wenn ich mir anschaue, daß Frank Renicke im ProSieben-Teletext-TED bei 48 % steht…
[*Nachtrag: Das Bundespräsidialamt sieht das ähnlich wie ich; damit dürften wir aber immer noch die absolute Minderheit sein.]
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