Zivilcourage

Veröffentlicht am 16. September 2009 um 18:29 Uhr  
Autor: Der Stadtrat
Kategorie: Allgemeines | Autor: Der Stadtrat

Ich hab absichtlich nichts zum Münchner-S-Bahn-Mord geschrieben. Gerade im Wahlkampf sind das die Themen, die man lieber lassen sollte. Vor allem sollte man daraus keine politischen Forderungen ableiten. Mittlerweile ist dazu aber wirklich alles gesagt, was man dazu sagen kann – und auch das, was man besser nicht sagen sollte.

Aber zu einer häufig gehörten Ansicht muß ich mich schon äußern: Gerade jetzt sei es wichtig, weiter Zivilcourage zu zeigen. Das ist vielleicht gut gemeint, aber angesichts des Geschehens schon sehr zynisch. Ich kann jedenfalls – gerade jetzt – jeden verstehen, der nicht freiwillig für andere den Kopf hinhält. Man kann es wirklich niemandem zum Vorwurf machen, wenn er in so einer Situation nur das tut, was notwendig ist, um nicht wegen unterlassener Hilfeleistung belangt zu werden – er also die Polizei ruft, wohlwissend, daß die in aller Regel erst zu spät eintreffen wird. Selbst dazwischenzugehen, das kann einem niemand abverlangen. Zumindest nicht, wenn man keine meinungsverstärkende Waffe in der Tasche hat.

Und wenn man eine solche benutzt, dann ist man leicht mal selber dran. Ich erinnere mich da an ein Urteil des Landgerichts München, das einen Studenten, der die Notwehr überschritten und den armen Angreifer unnötig verletzt haben soll, zu fast vier Jahren Haft verurteilt wurde – ein Urteil, für das ich mich, wenn die Medienberichte nur ansatzweise stimmen, als Münchner und als Jurist zutiefst schäme. Dieses Urteil wurde nun durch den BGH in Karlsruhe aufgehoben; in dem Fall finde sogar ich es gut, wenn ein deutsches Gericht ein bayerisches überstimmt. Dem Verurteilten nutzt das leider nicht mehr so wahnsinnig viel, schließlich sitzt er mittlerweile eineinhalb Jahre in Untersuchungshaft und würde damit wohl schon bald entlassen, auch, wenn das Urteil bestehen bliebe. Sollte er freigesprochen werden, bekäme er üppige 11 Euro pro Tag Haftentschädigung.

Dabei kennt das deutsche StGB ein durchaus akzeptables Notwehrrecht: Wer angegriffen wird, muß nicht zurückweichen, sondern darf sich wehren (§ 32 StGB). Er muß zwar das mildeste Mittel der Verteidigung wählen, sich aber nicht auf ein unsicheres Mittel einlassen. Grundsätzlich muß er auf das Interesse des Angreifers keine Rücksicht nehmen, darf ihn sogar töten. Und wenn er die Grenzen der Notwehr im Eifer des Gefechts überschreitet, dann handelt er zwar rechtswidrig, bleibt aber straffrei (§ 33 StGB).

Das rechtfertigt kein wildes Gemetzel, aber eine wirkungsvolle Verteidigung. Sollte man meinen. Denn die Rechtsprechung tut seit über 130 Jahren ihr bestes, dieses Notwehrrecht immer weiter zusammenzustutzen. Wer mir nicht glaubt, soll einfach mal auf einen der obigen Paragraphen klicken und sich die Rechtsprechungsübersicht weiter unten auf der Seite zu Gemüte führen. Mittlerweile gibt es derart viele Einschränkungen, daß eine effektive Notwehr stets mit einem dem Laien nicht zumutbaren juristischen Risiko behaftet ist.

Und derselbe Staat, der seinen Bürgern das Recht auf effektive Verteidigung vorenthält, fordert nun mit betroffenem Gesicht Zivilcourage als Bürgerpflicht ein. Gerade jetzt.

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3 Antworten zu “Zivilcourage”

  1. Autor: WP am 16 Sep, 2009 | Antworten

    Lieber Herr Stadtrat,

    Ihre Ausführungen zum Notwehrrecht habe ich mit großem Interesse gelesen. Das Recht auf Notwehr zu verstärken, ist ein interessanter Aspekt, den Sie hier in die Diskussion einbringen, und bringt meiner Meinung nach mehr, als die von politischem Aktionismus getragenen Rufe nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts und noch mehr Videoüberwachung.

    Wenn erst einmal alle öffentlichen Plätze mit Videokameras vollgestellt sind und es trotzdem zu solch einem oder ähnlichen Verbrechen kommt, werden die Ordnungspolitiker einen Vorwand finden, den ordentlichen Bürger zum potentiellen Terroristen und Verbrecher zu erklären. Damit werden dann weitere flächendeckende Abhöraktionen und die Beschneidung der Bürger- und Freiheitsrechte als Verbrechensprävention rechtfertigt.

    Das einzige, was wirklich helfen würde, wäre eine Verstärkung der Polizeikräfte. Hier wäre es doch eigentlich ein schönes Gedankenspiel für Ihre Partei, einmal zu berechnen, wieviel das kosten würde und ob diese Zusatzkosten von einem „selbständigen“ Bayern besser geschultert werden könnten als über die Bundesrepublik Deutschland.

    Weiterhin viel Erfolg bei der Stadtratsarbeit!

  2. Autor: Der Stadtrat am 17 Sep, 2009 | Antworten

    Das Recht auf Notwehr zu verstärken, ist ein interessanter Aspekt, den Sie hier in die Diskussion einbringen, und bringt meiner Meinung nach mehr

    Da bin ich mir nicht mal sicher, schließlich kennt der normale Bürger die Rechtslage in aller Regel nicht so detailliert und denkt im Notfall erst recht nicht dran. Die Ausführungen sollten nur einen gewissen Wertungswiderspruch zwischen gutgemeinten Forderungen und der Realität darstellen.

    Das einzige, was wirklich helfen würde, wäre eine Verstärkung der Polizeikräfte.

    Möglich. Mir ist mal gesagt worden, daß der gute alte „Schutzmann an der Ecke“ (das muß also schon einige Zeit her sein) als Ansprechpartner ein Gefühl von Sicherheit gegeben hat. Ob das unbedingt moderner Großstadtkriminalität gerecht wird, ist wieder eine andere Frage.

    ob diese Zusatzkosten von einem „selbständigen“ Bayern besser geschultert werden könnten als über die Bundesrepublik Deutschland

    Ich glaube, da muß man nicht groß rechnen…

  3. Autor: WP am 17 Sep, 2009 | Antworten

    Ich fände es z.B. interessant herauszufinden:
    Personalstärke der Münchner Polizei 1984 und 2009, davon prozentual jeweils eingesetzt für die Überwachung des „ruhenden Verkehrs“ und Geschwindigkeitskontrollen. Kann ein Stadtrat solch eine Anfrage stellen?

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