Interaktiver Journalismus

Veröffentlicht am 30. November 2009 um 01:16 Uhr  
Autor: Der Stadtrat | Kategorie Allgemeines | Kommentar schreiben

Man sollte auf Twitter nicht diskutieren. Das weiß ich. Schon lange. Aber manchmal halt ich mich einfach nicht dran. 140 Zeichen sind einfach zu wenig. Aber ich versuch’s trotzdem immer wieder.

Alles begann so: Die Abendzeitung hat auf einen Artikel auf ihrer Internetseite hingewiesen. da ging es um einen britischen Sänger, der in Deutschland die erste Strophe des Deutschlandlieds gesungen hat. Und das sei, so die Überschrift und der Tenor des Artikels, ein Nazi-Lied. Das hab ich mit den – zugegebermaßen – zu kurzen Worten

@Abendzeitung Ein Lied, das 1841 gedichtet und 1922 zur deutschen Nationalhymne wurde, würde ich nicht unbedingt als Nazi-Text bezeichnen…

kritisiert. Dem kann man, wenn man die historischen Hintergründe zur Entstehung des Liedtextes kennt, auch schwerlich widersprechen. Zudem habe ich ja „nicht unbedingt“ gesagt, es kommt also auf den Kontext an.

Aber es war halt eine – zugegebermaßen – recht knappe Erwiderung, die nicht auf die berechtigten Empfindlichkeiten in Bezug auf alle nationalen Symboliken, die auch das NS-Regime übernommen hat, eingegangen ist. Dazu kommt natürlich, daß von vielen Leuten die Worte „Deutschland über alles“ kontrafaktisch, aber emotional verständlich, nur mit der NS-Ideologie in Verbindung gebracht werden. Meine Worte hatten nur leider genau 140 Zeichen, da war also gar kein Platz mehr für Erklärungen…

Dementsprechend gab es dann gleich empörte Antworten und es entbrannte eine historisch-fachliche (also nicht wirklich politische) Diskussion. Aber so ungeeignet Twitter für einzelne fundierte Aussagen ist, so geeignet ist es doch für Kommunikation zwischen einer größeren Zahl an Personen. Und so wurde die Sache dann in längerem, teils recht hitzigem Hin-und-her-Schreiben geklärt.

Nun ist mir als Bayer die deutsche Nationalhymne nicht viel näher als – sagen wir mal – die vietnamesische und ich müßte deren Ehrenrettung also nicht unbedingt betreiben. Von daher hätte ich vielleicht von Haus aus nichts dazu sagen sollen, zumal ich ja davon ausgehen mußte, daß die wahren Hintergründe manchen durchaus bekannt sind und dann auch ihren Weg nach Twitter finden. Noch dazu sollte man auf Twitter ja nicht diskutieren – aber das hatten wir ja schon. Leider hab ich eine Tendenz zum Know-it-all-ism (Klugscheißerei halt) und muß Fehler anderer manchmal zwanghaft korrigieren…

Da mich also unvernünftigerweise eingemischt hatte, mußte ich nun alle Unklarheiten beseitigen, habe einen knappen Abriß des ganzen geschrieben und – da 3950 Zeichen etwas mehr ist als 140 – von Twitter aus darauf verlinkt. Und das, obwohl es mir im Grunde völlig wurscht sein könnte, wenn etwas falsches über die bundesrepublikanische Hymne verbreitet wird. Jetzt dürfte aber zumindest jeder wissen, was ich gemeint habe.

Das wirklich beeindruckende ist für mich aber, daß die Abendzeitung, die mich während der Diskussion gar nicht sanft und auch recht persönlich angegangen hat (und vice versa), ihren ursprünglichen Artikeltext in der Online-Ausgabe deutlich aus- und die Hintergründe eingebaut hat. Das lag sicher nicht nur oder auch gar nicht an meinen Argumenten, da viele andere ähnliches geschrieben haben. Aber im Ergebnis steht im Artikel nicht mehr „Nazi-Text“, sondern „erste Strophe des Deutschlandlieds“. Eigentlich ist mir das ja wurscht – aber Knowitallism eben. Im Artikel blieb freilich, daß man diese Strophe aufgrund historischen Mißbrauchs vielleicht nicht unbedingt singen sollte. Das hab ich ja auch nie bestritten.

Ich finde das schon bemerkenswert, daß es Medien gibt, die nach einer kontroversen Debatte auch mal Anregungen aufnehmen und ihre Meinung revidieren oder zumindest verständlicher machen. Genau das hab ich mit meinem Blogeintrag schließlich auch gemacht und keinem Journalisten bricht dabei ein Zacken aus der Krone. Und dem Gute-Nacht-Tweet der Abendzeitung können wir uns sicher alle anschließen:

Closing time, Hopfenpost: Wir danken für die Geschichtsnachhilfe, finden aber, dass nicht alles gegrölt werden muss, was nicht verboten ist

Deutschlandlied

Veröffentlicht am 29. November 2009 um 21:13 Uhr  
Autor: Der Stadtrat | Kategorie Allgemeines | 1 Kommentar

Ich hätte ja nie gedacht, daß ich als bayerischer Separatist mal die deutsche Nationalhymne verteidigen würde. An sich hab ich sie auch gar nicht verteidigt, sondern nur auf einen begrifflichen Fehler hingewiesen. Bei der Twitter-Diskussion ging leider alles durcheinander. Man sollte einfach nicht mit 140 Zeichen diskutieren.

Aber im Zusammenhang mit einem Auftritt von Pete Doherty (irgendsoein Sänger), der die erste Strophe des Deutschlandlieds („Deutschland, Deutschland, über alles…“) intonierte, wurde diese als „Nazi-Hymne“, „Nazi-Liedgut“ und ähnliches bezeichnet. Und das ist in dieser Absolutheit einfach falsch bzw. zu kurz gedacht.

Nicht, daß ich das Deutschlandlied übermäßig mögen würde. Freilich, „Recht und Freiheit“ der dritten Strophe sind durchaus respektable Werte. Die Einigkeit, die davor steht, mag auch eine schöne Sache sein, ich könnte aber aus bayerischer Sicht gut drauf verzichten. Separatismus eben.

Daß Deutschland nun über alles gehoben wird, hat aber nicht viel mit Hitler zu tun. Als die Hymne 1841 erdichtet wurde, gab es ihn noch nicht, da hießen seine Vorfahren vielleicht sogar noch Schicklgruber. Und als der Sozialdemokrat Friedrich Ebert das Lied 1922 zur offiziellen Nationalhymne machte, hatte Hitler seine Finger mit Sicherheit noch nicht im Spiel. Zu der Zeit hat er vielmehr wenig beachtete Bierkeller-Reden gehalten – und saß noch nichtmal im Gefängnis.

Und als sich die behutsame deutsche Demokratie ins nationalsozialistische Regime transferierte, hat man auch diese Hymne mitgenommen. Das macht die Hymne aber noch nicht zum Nazi-Lied, sonst wäre die formal weitergeltende Weimarer Reichsverfassung auch eine Art Hitler-Grundgesetz. (Das wäre angesichts ihrer völligen faktischen Außerkraftsetzung geradezu idiotisch.) Was man tatsächlich als Nazi-Hymne bezeichnen könnte, ist die Abfolge der ersten Strophe des Deutschlandlieds gefolgt vom (verbotenen) Horst-Wessels-Lied. Diese Komposition gab es tatsächlich nur im Dritten Reich. Wahrscheinlich, weil das Deutschlandlied eben trotz der nationalistischen Note zu sehr an die Weimarer Republik erinnerte.

Das ist der Vorwurf, den ich aus meiner bayerischen, separatistischen Sicht gegen das Deutschlandlied erheben kann: Es ist deutschnational und antiföderalistisch.

Es entstand im Vormärz, als sich Liberalismus und das Streben nach nationaler Einheit verbanden. Daraus hat sich einiges positives entwickelt, zum Beispiel das moderne Grundrechtsverständnis. Und einiges negatives, zum Beispiel das Deutsche Reich, das schon 1870/71 keine glückliche Fügung des Schicksals war – vom weiteren Verlauf der Geschichte bis inklusive 1945 ganz abgesehen.

Auch die Grenzbezeichnungen sind bereits klar expansionistisch: Belt und Memel lagen noch außerhalb des damaligen Deutschlands. Wobei „Deutschland“ auch falsch ist, denn das gab es damals noch nicht, nur den Deutschen Bund, zusammengesetzt aus unabhängigen Staaten.

Und auch dessen Weiterentwicklung skizziert das Lied schon: „Deutschland über alles“ stellt den Gesamtstaat auch über seine Einzelstaaten und ist eine Ansage der Vereinigung. Das bedeutet damit das Ende ihrer Souveränität.

Man könnte das nun noch weiter ausbreiten, aber wen die historischen Hintergründe näher interessieren, der findet im Internet genug dazu. Es gibt sicher gute Gründe, das Deutschlandlied abzulehnen, vor allem seine erste Strophe. Wenn Pete Doherty, in welchem geistigen Zustand auch immer, die unbedingt singen muß, dann sollte man zumindest peinlich berührt sein. Die Zuschauer waren auch entsprechend ungehalten bis empört. Unter anderem aufgrund des Mißbrauchs der Hymne im Dritten Reich sicher auch zurecht. Aber die Reduzierung ausschließlich auf ein „Nazi-Lied“ ist einfach viel zu billig und verkennt ihre Entstehungsgeschichte.

Ganz persönlich singe ich bestimmt keine deutsche Nationalhymne, auch nicht seine unverfängliche dritte Strophe. Da schon lieber: Gott mit dir, du Land der Bayern!

Welt kompakt

Veröffentlicht am 26. November 2009 um 00:54 Uhr  
Autor: Der Stadtrat | Kategorie Allgemeines | Kommentar schreiben

Lieber Leser, besitzt vielleicht einer von euch die gestrige (?) „Welt kompakt“ mit München-Teil? Sollte derjenige auch noch einen Scanner besitzen, dann wäre ich wahnsinnig dankbar, wenn er mir den Artikel über meinen Antrag (Überschrift „Archivbestände für Bayern-Wiki“) an hummel@bpmuenchen.de zusenden könnte.

Ich hab heute einfach keinen Welt-kompakt-Zeitungsständer gefunden und im Internet ist’s leider nicht drin.

Danke schonmal!

Antrag oder Anfrage?

Veröffentlicht am 24. November 2009 um 23:51 Uhr  
Autor: Der Stadtrat | Kategorie Allgemeines | 4 Kommentare

In der Stadtratsarbeit gibt es außerhalb der Sitzung im wesentlich zwei verschiedene offizielle Tätigkeitsmöglichkeiten: Anträge und Anfragen. Wenngleich man rein begrifflich meinen könnte, daß das zwei ganz verschiedene Dinge sind, stehe ich desöfteren vor der Frage, welche von beiden ich nehmen sollte. Und nicht selten ist aus einer Anfrage dann im Verlauf meiner Arbeit daran ein Antrag geworden oder umgekehrt.

Im Grunde ist die Unterscheidung relativ klar: Bei einer Anfrage frage ich, will also etwas wissen. Und bei einem Antrag möchte ich, daß etwas umgesetzt wird.

Weiter…

Gebetsräume-Anfrage

Veröffentlicht am 19. November 2009 um 22:55 Uhr  
Autor: Der Stadtrat | Kategorie Allgemeines | 1 Kommentar

Ich hab eine Antwort auf meine Anfrage zu den Gebetsräumen bekommen. Und das ist eigentlich das erste Mal, daß ich mit einer Antwort wirklich zufrieden bin. Denn der Tenor des Schreibens aus dem Schulreferat ist die Grundhaltung „Man muß nicht immer alles so hoch hängen“.

Wir erinnern uns: In Berlin hat ein muslimischer Schüler (die Religion ist in der Sache eigentlich völlig wurscht) verlangt, in der Schule beten zu dürfen. Dieser verständliche Wunsch wurde ihm erst nach einer Klage vor dem Verwaltungsgericht erfüllt. Meine Frage war nun, wie in München mit dieser Frage umgegangen wird.

An städtischen Schulen in München sind keine Forderungen von Schülerinnen und Schülern nach Überlassung von Schulräumen zum Zwecke des persönlichen Gebets bekannt. An wenigstens einer staatlichen Hauptschule betet eine Schülerin in einem zur Verfügung gestellten Zimmer, hier gibt es jedoch keinerlei Probleme.

Dafür braucht man auch keine Gesetze, Verordnungen oder formale Rechtspositionen, denn…:

Seitens der Landeshauptstadt gibt es keine Handlungsanweisungen für solche Fälle. Die Schulen handeln insoweit pädagogisch und eigenverantwortlich und schaffen ggf. angemessene, für alle Seiten akzeptable Lösungen.

Seitens der Verwaltung werden keine grundsätzlichen Probleme gesehen, Schülerinnen und Schülern in begründeten Fällen während der Schulzeiten außerhalb des Unterrichts einen Raum zur Religionsausübung zur Verfügung zu stellen. Dem hat jedoch eine Prüfung im Einzelfall durch die jeweilige Schule vorauszugehen. Zudem hat die Schule ihrer Aufsichtspflicht nachzukommen, wobei dies aber nicht bedeutet, dass eine Lehrkraft in dem überlassenen Raum anwesend sein müsste.

Mehr gesunder Menschenverstand und weniger Prinzipienreiterei würde man sich öfter wünschen.